Ordination in Mödling Zentrumslage
Ganze Ordination oder einzelne Ordinationsräume in Gemeinschaftspraxis
Adresse: Hauptstraße 49, 2340 Mödling
Ordination 3: ~20m2 sowie Mitbenutzung Wartezimmer/Empfang
Stockwerk: Erdgeschoß
Heizung: Zentralheizung
Heizwärmewert: -
Beziehbar: sofort/nach Absprache
Befristung: Mietvertrag 5 Jahre befristet
Miete: EUR 700,- inklusive Betriebskosten, Heizung und Strom je Ordinationsraum.
Vergebührung: Ja
Kaution: EUR 2.000,- je Ordinationsraum
Provision: 2 Bruttomonatsmieten zzgl 20% Ust
Projektinfos – Ihre Immobilie im Detail
Zur Vermietung gelangt 1 schöner Ordinationsraum mit ~20m2 als Teil einer bestehenden Praxisgemeinschaft in hervorragender Lage auf der Mödlinger Hauptstraße.
Die weiteren Bestandsmieter der Ordination sind aktuell ein Wahlarzt für Orthopädie, sowie ein Physiotherapeut. Neben den zu vermietenden Praxisräumen verfügt die Ordination auch über ein großzügiges, repräsentatives Wartezimmer mit Empfang, sowie Sanitäreinrichtungen für die Patienten und eine kleine Teeküche. Innerhalb der Ordination ist die Praxis barrierefrei – beim Eingang in die Ordination ist eine Stufe.
Die Möblierung des Raums kann übernommen werden, oder bei Bedarf individuell nach Absprache mit der Eigentümerin auf eigene Kosten adaptiert werden.
Ordinationszeiten für die Praxisnutzung je nach Vereinbarung, keine Praxiszeiten am Wochenende.
LAGE:
Die Ordination befindet sich in hervorragender, hochfrequenter Lage auf der Hauptstraße von Mödling in Zentrumsnähe.
Öffentliche Parkplätze finden sich entlang der Hauptstraße, sowie vor dem Mödlinger Stadtmuseum.
Die öffentliche Anbindung ist ausgezeichnet, die Ordination liegt zwischen den Bushaltestellen Mödling Hauptstrasse und Badstrasse, wodurch sie mit einer Vielzahl an Buslinien gut zu erreichen ist. Der Bahnhof Mödling ist ebenfalls nur einige Gehminuten entfernt. Auch mit dem Fahrrad ist die Praxis über eine Vielzahl an Radwegen bestens erreichbar.
Allgemein profitieren Sie von der hervorragenden allgemeinen Infrastruktur im Bezirk Mödling.
Energieausweis:
Ein Energieausweis wurde von der Eigentümerin nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt und wird nachgereicht. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.